Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat in seinem Urteil vom 7.2.2008 verkündet, dass das Ministerium für ländliche Entwicklung des Landes Brandenburg der Klosterbrauerei Neuzelle GmbH eine Ausnahmegenehmigung für die Herstellung und das Inverkehrbringen des "Anti-Aging Bieres" als Bier zu erteilen hat.
Die Klosterbrauerei Neuzelle geht davon aus, dass das Ministerium diese Ausnahmegenehmigung ihr auch erteilen wird.
Der letzte Akt einer Reihe langjähriger Bierstreitigkeiten mit dem zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg geht damit erfolgreich für die Klosterbrauerei Neuzelle zu Ende.
An dieser Stelle danken wir allen, die uns in den zurückliegenden Jahren tatkräftigt unterstützt, ermutigt und uns die Treue gehalten haben.