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Gesetzlich vorgeschriebene
Angaben nach § 6 TDG:
Verantwortlich i.S.v. § 6 Ziff. 1 TDG:
Klosterbrauerei Neuzelle GmbH
Stefan Fritsche
Brauhausplatz 1
15898 Neuzelle
Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation
gemäß § 6 Ziff. 2 TDG:
Tel.: 033652 / 8100
Fax: 033652 / 81070
Email
Angaben der Eintragung:
Eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 326
UsSt ID Nr:
DE 138 99 66 91
© Copyright: 1980-2003 Klosterbrauerei Neuzelle GmbH
Diese Website darf kostenfrei verlinkt werden. Für Vollständigkeit, Richtigkeit
und Aktualität wird jedoch keinerlei Gewähr übernommen. Jegliche Haftung ist gänzlich
ausgeschlossen .
Das unerlaubte Zusenden von Werbe-Mails an unsere Mail-Adressen
ist untersagt und zieht unweigerlich rechtliche Konsequenzen nach sich.
Der Wortlaut des § 6 TDGDiensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste
mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und
ständig verfügbar zu halten:
- den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen
sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme
und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse
der elektronischen Post,
- soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht
wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
- das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister,
in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
- soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe
d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine
Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige
Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel
1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine
zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise
in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt
durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr.
L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
- die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung
verliehen worden ist,
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
zugänglich sind,
- in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer
nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem
Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben-
und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz
sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
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