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Klosterbrauerei Neuzelle
 

Liebe Freunde der Klosterbrauerei Neuzelle,
Liebe Kunden und Partner,,

in dieser Woche, am 23. April, feiert das Reinheitsgebot sein 500. Jubiläum, begangen mit vielen Veranstaltungen, lobenden Festreden und einer Sonderbriefmarke. Das Reinheitsgebot – Aushängeschild der deutschen Brauindustrie und einmaliges Kulturgut, etwas auf das man sich noch verlassen kann und auf das man stolz sein kann?
 
Gewiss, viele deutsche Brauereien haben Produkte, auf die sie stolz sein können. Aber ist das Verdienst des Reinheitsgebotes? Das Gebot regelt lediglich welche Zutaten in das Bier dürfen, aber nicht in welcher Qualität, ob in Bio-Qualität oder schadstoffbelastet. Darüber hinaus lässt das Reinheitsgebot neben den vier Grundstoffen Wasser, Gerstenmalz, Hopfen und Hefe durchaus eine lange Liste von Zusatzstoffen zu.
 
So entscheidet das Reinheitsgebot heute keinesfalls über die Qualität eines Bieres. Grund für uns unsere Maßstäbe selbst zu setzen und vielmehr nach einer Art „Natürlichkeitsgebot“ zu brauen. Auch wir fertigen unsere Biere mit den Grundstoffen des Reinheitsgebotes, aber zudem nach einer eigenen Philosophie im Sinne unserer klösterlichen Tradition. Unsere Rohstoffe sind hochwertig und natürlich, werden bei uns geprüft und sorgfältig handwerklich verarbeitet, zu Produkten, auf die wir stolz sein können. Ein wahrer Grund zur Freude und um miteinander anzustoßen.
 
 
Ihr Helmut & Stefan Fritsche
Geschäftsführer


Maische Bottich

Mehr als schöne Worte

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Klosterbrauerei Neuzelle GmbH
Brauhausplatz 1
15898 Neuzelle
Tel.: +49 (0) 3 36 52 - 81 00
Fax: +49 (0) 3 36 52 - 81 0 70

Geschäftsführer: Helmut Fritsche & Stefan Fritsche
Eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 326
Umsatzsteuer-ID: DE 138996691, Steuernummer: 061 / 112 / 00120
E-mail: fritsche@klosterbrauerei.com
Internet: www.klosterbrauerei.com

 

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