Liebe Freunde der Klosterbrauerei Neuzelle, Liebe Kunden und Partner,,
wissen Sie, wie Sie eine Rückzahlung erfolgreich umgehen können? Sie müssen nur sagen, Sie könnten diese im Interesse Ihrer Finanz- und Haushaltsplanung nicht zahlen.
Nun gut, vermutlich funktioniert das bei Ihnen nicht. Die Kassen der Bundesländer aber schützt es offenbar. 2004 wurde die Biersteuer ausschließlich für den Mittelstand erhöht, demnach auch für uns und viele andere mittelständische Brauereien. Erhebliche Summen, mussten gezahlt werden, die anderweitig hätten investiert werden können, so zum Beispiel in die Zukunftssicherung der Betriebe. Im Fall der Klosterbrauerei geht es um 300 000 €.
Nun urteilte jüngst das Bundesverfassungsgericht, dass diese Biersteuererhöhung verfassungswidrig sei. Dennoch musste der Staat das illegal kassierte Geld nicht zurückzahlen, mit der Begründung dies sei mit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung nicht vereinbar.
Es fragt sich nur, wie es um die Finanz- und Haushaltslage der geschädigten Betriebe steht?
Ihr Helmut & Stefan Fritsche Geschäftsführer
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